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Vorgehensweise bei der Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA)
Vorgehensweise bei der Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA)

- wichtige Informationen für den Bürger -
 
Alle Kanäle müssen dicht sein!

Überprüfung und Sanierung von Grundstückentwässerung:
Hauptansprechpartner dieser Thematik sind die Grundstückseigentümer!

Die Stadt Lindau hat durch die geänderte Gesetzeslage die Pflicht, bis 2015 alle Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit zu überprüfen. D.h. jede Stadt verpflichtet, bis zum 31.12.2015 einen Nachweis zu führen, dass alle Schmutzwasserkanäle auf privaten Grundstücken dicht sind.

Vier Schritte zur Überprüfung und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen

  1. Zuerst wird eine Kanalinspektion als Sammelaktion (straßen- bzw. gebietsweise) vorgenommen, in der zugleich die Bestandsdaten ermittelt werden. Dies ist vorteilhafter, da die Kosten, die auf die Grundstückeigentümer zukommen, geringer sind.
  2. Die Daten werden dann von der SEL und dem Büro Zimmermann gesichtet, ausgewertet und im Anschluss daran ein
  3. Sanierungskonzept erstellt. Bei beiden Schritten entstehen für die jeweiligen Grundstückeigentümer keine Kosten.
  4. Erst bei der eventuell notwendigen Sanierung wird der Grundstückeigentümer wieder zur Kasse gebeten. Ähnlich wie bei der Kanalinspektion kann dies aber auch wieder als Sammelaktion durchgeführt werden.

 
   Vorgehensweise bei der Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA)

   Hinweise zur Dichtheitsprüfung und Sanierung von bestehenden
   Grundstücksentwässerungsanlagen 2010 (Broschüre 1,5MB © SEL 2010)

 
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