START
Aktuelles
Leistungen
Ansprechpartner
- Kanalisation
- Grundstücks-
entwässerung Grundstücks-
entwässerung Rückstausicherung Dichtheitsprüfung Sanierung Information Merkblatt Satzungen
Kontakt
Stadtentwässerung
Lindau (B)
88131 Lindau (B)
Klärwerk
Tel.: 08382 - 9641-0
Kanalwesen
Tel.: 08382 - 918655
Email: sel@lindau.de
Satzungen | Merkblatt | Sanierung | Dichtheitsprüfung | Rückstausicherung | Grundstücks-
entwässerung |
Informationen zur Planung und Herstellung von Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen
Nach der Abwassersatzung sind Genehmigungen und Anträge erforderlich für
- den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen und deren Benutzung,
- eine Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante vor dem Grundstück) oder mit der Verlegung/Sanierung von Grundleitungen,
- die Herstellung und Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen für die Einleitung industrieller oder anderer nichthäuslicher Abwässer,
- eine wesentliche Änderung der Abwassermenge oder Abwasserzusammensetzung,
- eine Einleitung von Kondensaten aus Brennwertkesselanlagen.
- Genehmigung Anschlusskanäle
- Vereinfachtes Anzeigeverfahren
- Anzeigeverfahren
- Genehmigungsverfahren
1. Genehmigung Anschlusskanäle - Bauvorhaben:
Herstellung von Anschlusskanälen für Schmutz- und Niederschlagswasser
Bedingungen:
- Die Ausführung erfolgt nur durch Firmen mit Zulassung für Arbeiten im öffentlichen Bereich.
Hinweise:
- Angaben über die Lage und Höhe der öffentlichen Abwasseranlagen werden auf Anfrage (bitte unbedingt Lageplan beifügen) nur schriftlich erteilt.
- Voraussichtliche Kosten für die Herstellung der Anschlusskanäle können nur von den zugelassenen Firmen erfragt werden. Die Stadt erteilt hierzu keine Auskünfte.
2. Vereinfachtes Anzeigeverfahren
bei genehmigungfreien Vorhaben nach Art.63 der BayBO
Bauvorhaben:
Stellplatz
Garage
Carport
Wintergarten
Terrasse
Gartenhaus
oder ähnliche Vorhaben
Bedingungen:
- Der umbaute Raum ist < 75m3
- Es fällt nur Niederschlagswasser und kein Schmutzwasser an.
3. Anzeigeverfahren bei Freistellungsverfahren
- Vorhaben geringer Schwierigkeit
- Vorhaben mittlerer Schwierigkeit
Bauvorhaben:
Einfamilienhaus
Zweifamilienhaus
Doppelhaus
Mehrfamilienhaus
Wohn- und Geschäftshaus
Garagenanlage
Tiefgarage
Großparkplatz
Bedingungen:
- Gewerbliche oder andere nichthäusliche Abwässer fallen nicht an.
- Die Ausführung der Anlagen erfolgt nach Anzeige des Bauherrn durch einen zugelassenen Fachbetrieb.
- Der Fachbetrieb bestätigt nach Abschluss der Arbeiten die Übereinstimmung mit den Anforderungen der Abwassersatzung und den technischen Regelwerken (Fachbetriebsbescheinigung) und legt Dichtheitsnachweise sowie einen Bestandsplan vor.
- Die Anschlüsse an die öffentliche Kanalisation müssen vor dem Verfüllen von den Stadtentwässerungswerken abgenommen werden.
4. Genehmigungverfahren bei Sonderbauten
Bauvorhaben:
alle übrigen Bauvorhaben
Beispiele:
Reihenhausanlage
private Erschließung mehrerer Gebäude
Schulen
Kindergärten
Krankenhäuser
Altenheime
Industrie- und Gewerbebauten
Bedingungen:
- Die Antragsunterlagen sind nach den Regelungen der Abwassersatzung in Verbindung mit der Bauvorlagenverordnung und der DIN 1986-100 (Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) anzufertigen. Entsprechende Auszüge können bei Bedarf angefordert werden.
- Mit dem Bau der Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach Vorliegen der Entwässerungsgenehmigung begonnen werden. Baugruben dürfen erst nach Abnahme der Grundleitungen durch Mitarbeiter der Stadtentwässerung verfüllt werden.
- Erforderliche Anschlusskanäle sind gesondert zu beantragen. (Siehe Genehmigung Anschlusskanal)
Antragsunterlagen:
Entwässerungsantrag (Vordruck) einschließlich
- den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen und deren Benutzung,
- Erläuterungsbericht
- Lageplan, Maßstab 1:1000 (Kanalbestandsplan)
- Grundriss (Maßstab 1:100)
- Schnittplan/Strangschema
Weitere Auskünfte erteilen:
Herr Schupp 08382 / 918 - 655
Herr Meßmer 08382 / 918 - 654
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Mittwoch von 8.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
sowie zusätzlich nach vorheriger Terminabsprache
Büro:
Bregenzerstr. 8, Zimmer 14
Postanschrift:
Stadtentwässerungswerke Lindau (B)
Fachbereich Entwässerung
Bregenzerstr. 8
88131 Lindau (B)
Telefax: 08382/918-391
Email:
Karl.Messmer@lindau.de
Hans.Schupp@lindau.de