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Lindau (B)
88131 Lindau (B)
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Dichtheitsprüfung
Erstes Glied in der Kette der Grundstücksentwässerung ist die Abwasserbeseitigung. Schmutzwasser fällt im Allgemeinen dann an, wenn Trinkwasser gebraucht bzw. verunreinigt wird. Über die Grundstücksentwässerungsleitungen gelangt es dann in der Regel in die öffentliche Kanalisation.
Für eine umweltgerechte Entsorgung des Abwassers sorgen jedoch nur intakte Grundstücksentwässerungsleitungen, defekte führen zu Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers.
Undichte Grundleitungen stellen deshalb eine Gefahr für die Umwelt dar. Sie erfüllen unter bestimmten Voraussetzungen überdies den Tatbestand einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch (Gewässerverunreinigung), der entsprechend strafrechtlich verfolgt wird.
Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung des Schadstoffeintrags in die Gewässer haben hohe Priorität!
In diesem Zusammenhang kommt auch der Dichtheit der Abwasseranlagen, insbesondere der Grundstücksentwässerungsleitungen, große Bedeutung zu.
Ausschlaggebend für eine ordnungsgemäße Verlegung der Grundleitungen und Anschlusskanäle sind die DIN 1986 T 30 (bei bestehenden Leitungen) sowie DIN EN 1610 (bei Neubauten).
Für die Dichtheitsprüfung bei Neubauten können zwei Verfahren gewählt werden.
Bei der sogenannten Wasserdruckprüfung wird die komplette Leitung mit Wasser befüllt und ein Druck von 0,2 bis max 0,5 bar erzeugt (nähere Angaben in der DIN EN 1610).
Bei der sogenannten Luftdruckprüfung wird in der kompletten Leitung ein Luftdruck bis 200 mbar aufgebaut (nähere Angaben in der DIN EN 1610).
Formular "Dichtheitsprüfung bei Neubauten" als PDF Datei zum Download
Bei Altbauten wird die Dichtheitsprüfung nach ATV - 143 Teil 6 ausgeführt. (Prüfdruck bis 100mbar)
Diese Dichtheitsprüfungen sind notwendig, um eventuellen Umweltverschmutzungen vorzubeugen bzw. diese auszuschließen.
Merkblatt als PDF Datei zum Downloaden